Nach Mitteilung des Landeswahlleiters des Freistaates Bayern, Dr. Thomas Gößl, hat der Landeswahlausschuss am 27. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung abschließend festgestellt, dass 23 politische Parteien und sonstige organisierte Wählergruppen berechtigt sind, Wahlvorschläge zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 einzureichen.
Der Landeswahlausschuss hat am 27. Juli 2018, 11 Uhr, in öffentlicher Sitzung für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, welche politischen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen das Wahlvorschlagsrecht zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 haben.
Es handelt sich dabei um acht Parteien und politische Vereinigungen, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren.
Außerdem sind 15 politische Vereinigungen, welche dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl zum 18. Bayerischen Landtag frist- und formgerecht angezeigt haben, nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt.
Die Wahlvorschläge selbst mit den Bewerbern der Parteien und sonstigen Wählergruppen sind bis spätestens Donnerstag, den 2. August, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlkreisleiter einzureichen.
Folgende Vereinigungen, welche dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl zum 18. Bayerischen Landtag angezeigt haben, sind nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses vom 27. Juli 2018 zur Einreichung von Wahlvorschlägen berechtigt:
Vereinigungen, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren (Beteiligungsanzeige nicht erforderlich):
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik