Das Volksbegehren "Ja Rauchverbot" in Bayern war wegen geringer Beteiligung der Raucher erfolgreich. Für das Oktoberfest gilt zwar erst ab 2011 das gesetzliche Rauchverbot in den Bierzelten, die Wiesnwirte wollen allerdings bereits in 2010 das Rauchverbot freiwillig anwenden, so berichteten einige Medien im Vorfeld des Oktoberfestes 2010.
Zweck dieser vermeintlich "freiwilligen Aktion" ist, dass erste Erfahrungen gesammelt werden. Wer in den Wiesnzelten trotzdem raucht, muss damit rechnen, dass ihm kein Bier ausgeschenkt wird. Das Problem wird also auf die Bedienungen verlagert, die sich mit den Gästen zu dem Rauchverbot auseinandersetzen dürfen.
Das Ganze dürfte bei schönem Wetter kein Problem darstellen. Wenn es allerdings regnet und die Bierzelte wegen Überfüllung geschlossen sind und ein Raucher sich nach draussen begibt, kann er mit einem Einlaß nicht unbedingt rechnen.
Die Erfahrungen werden zeigen ob es zu größeren Tumulten kommen wird. Es liegen bereits Verfassungsbeschwerden vor, da mit dieser Maßnahme ein direkter Eingriff in die Freiheit des einzelnen Gastronoms erfolgt.
Das Kreisverwaltungsreferat weist nun darauf hin, dass das Rauchverbot sehr wohl bereits für das Oktoberfest 2010 gelte.
(20.7.2010) Zum Thema: „Rauchen auf der Wiesn 2010“ wird klargestellt:
1. Selbstverständlich gilt das am 1. August in Kraft tretende absolute Rauchverbot des neuen Gesundheitsschutzgesetzes auch schon 2010 auf dem Oktoberfest.
2. Eine „Ausnahmeregelung“ für das Oktoberfest 2010 wurde durch die Stadt zu keinem Zeitpunkt getroffen.
3. Die Maßnahmen aller Festwirte, das Rauchen in den Zelten zu verhindern, entsprechen ihrer gesetzlichen Verpflichtung und werden ausdrücklich begrüßt. Sie als „Geheimplan der Wirte“ zu bezeichnen, ist
nicht nachvollziehbar.
4. Wenn die Wirte heuer alle ihnen möglichen Maßnahmen ergreifen und konsequent umsetzen, werden dennoch erfolgende Verstöße durch einzelne Raucher nicht sanktioniert werden. Dies erlaubt das im Ordnungswidrigkeitenrecht geltende Opportunitätsprinzip. Diese schon im Februar vom Stadtrat beschlossene Verfahrensweise bleibt aufrecht erhalten.
5. Sollten die heuer getroffenen Aktivitäten nicht ausreichen, das absolute Rauchverbot durchzusetzen, obliegt es den Wirten 2011, weitere Maßnahmen, gegebenenfalls auch bauliche Veränderungen, durchzuführen.
Entsprechend wurden die Wirte bereits aufgefordert, in Überlegungen für ein effektives Nichtraucherschutzkonzept für 2011 einzusteigen.
6. Tun sie dies nicht und wird weiterhin in erheblichem Umfang geraucht, ist das ihr Risiko und sie haben gegebenenfalls die Konsequenzen zu tragen.