Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung der Covid-19-Fälle hat die Bayerische Staatsregierung nun Ausgangsbeschränkungen ab 0:00 Uhr beschlossen. Ab Samstag 21.3.2020 müssen jetzt auch Restaurants und Biergärten im Freistaat geschlossen bleiben. Ebenso sind nun Baumärkte, Friseure und Gartencenter geschlossen.
Apotheken, Lebensmittelgeschäfte und Take-Away-Angebote und Drive-In für Lebensmittel sind weiter erlaubt.
Im medizinischen Bereich gelten nun weitere Einschränkungen: Logo- oder Ergotherapiepraxen werden geschlossen. Einrichtungen für Physiotherapie dürfen nur noch im medizinischen Notfall für Patienten öffnen. Für alle Krankenhäuser, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen gelten Betretungsverbote. Lediglich in Ausnahmefällen ist ein Besuch möglich: Im Sterbefall eines Angehörigen, Besuch der eigenen Kinder auf der Kinderstation und für Väter bei der Geburt des eigenen Kindes.
Es handelt sich noch nicht um eine Ausgangssperre, wie in Italien. Noch wird von Ausgangsbeschränkungen gesprochen. Der Aufenthalt im Freien ist unter Auflagen also derzeit noch möglich. Die Menschen in Bayern dürften sich weiterhin im Freien zum Spazierengehen aufhalten, so der Ministerpräsident, allerdings "nur alleine oder mit der Familie". Frische Luft tue gut und könne in so einer Situation auch helfen. Klar verboten seien Gruppenansammlungen oder Parties.
Möglich ist weiterhin der Gang zur Arbeit oder der Gang um sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
In diesem Sinne. Bleiben Sie cool und natürlich gesund.