Private Kontakte bleiben in Bayern stark eingeschränkt. Wer das Haus verlassen will, braucht weiterhin einen "triftigen Grund", zum Beispiel einen Arztbesuch. Die Abstandsregeln "1,5-2 m" gelten weiter. Ab 20. April können sich Personen im Freien auch mit einer Person, die nicht im gleichen Hausstand wohnt, treffen. Zum gleichen Zeitpunkt können Baumärkte, Gärtnereien und Gartencenter öffnen.
Ab 27. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Ein Sicherhits- und Hygienekonzept liegt noch nicht vor. Auf jeden Fall sind Einschränkungen und bei Verstößen Strafen zu erwarten.
Unabhängig von der Verkaufsfläche können Auto- und Fahrradhändler sowie Buchläden ebenfalls ab 27. April wieder öffnen. Friseure sollen - mit Schutzmaßnahmen - vom 4. Mai an ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.
Das Tragen von Schutzmasken ist noch nicht vorgeschrieben. In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr "sollen" Schutzmasken über Mund und Nase getragen werden.
Weiterhin geschlossen bleiben Restaurants, Gaststätten und Hotels sowie Kirchen, Kaufhäuser und Shoppingcenter.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium (Stand 16.4.2020)