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Landesbank und GBW: Staatsregierung hat Öffentlichkeit getäuscht

Nach Ansicht von Oberbürgermeister Christian Ude hat die Bayerische Staatsregierung im Zusammenhang mit der Landesbank-Tochter GBW AG „jahrelang die Öffentlichkeit getäuscht und die betroffenen 80.000 Mieter in Bayern hinters Licht geführt, um sich aus der Verantwortung für die Auswirkungen des Landesbank-Desasters davonzustehlen“.

Bekanntlich hat der Stadtrat der Landeshauptstadt ebenso wie der Bayerische Städtetag und die Opposition im Bayerischen Landtag gefordert, dass der Freistaat Bayern oder eine staatliche Stiftung oder ein staatliches Beteiligungsunternehmen die Anteile der Landesbank an der Wohnungsbaugesellschaft GBW AG übernehmen müsse, um der staatlichen Verantwortung für die sozialen Folgen des Landesbank-Desasters gerecht zu werden.

Jahrelang hat die Staatsregierung diese Forderung zurückgewiesen mit der Schutzbehauptung, die Europäische Kommission verbiete einen staatlichen Erwerb dieser Anteile. Ude: „Dafür hat die Staatsregierung niemals eine Rechtsvorschrift oder auch nur einen Rechtsgrundsatz nennen können. Sie ist jahrelang jeden Nachweis für diese These schuldig geblieben. Sie hat das Verbot einfach behauptet, um sich aus der Affäre zu ziehen und die Kosten eines Erwerbs auf die bayerischen Kommunen abwälzen zu können. Leider haben viele Stimmen im Lande diese frei erfundene Schutzbehauptung auch nachgeplappert, so Ude.“

Nun ist nach Ansicht des Münchner Oberbürgermeisters die Schutzbehauptung vom Verbot eines staatlichen Erwerbs genauso in sich zusammengebrochen wie zuvor Dr. Söders ebenfalls falsche Behauptung, ein einzelvertraglicher Schutz der betroffenen 80.000 Mieter in Bayern sei rechtlich unzulässig.

Dieser einzelvertragliche Schutz ist von der Stadt München schon vor drei Jahren verlangt und seitdem vom Freistaat Bayern immer wieder abgelehnt worden. Erst in der vergangenen Woche ist der Ministerpräsident zu einer Kehrtwende bereit gewesen und hat den Mietern einzelvertragliche Ergänzungen ihrer Mietverträge angeboten.

Ude: „Es ist für die Mieterschaft schlimm, dass sie drei Jahre lang mit Sorgen und Nöten gequält wurde, bevor die Bayerische Staatsregierung endlich mit der Wahrheit herausrückte, dass die Mieter sehr wohl einzelvertraglich geschützt werden dürfen. Ebenso lange wurden die Mieter mit der Falschauskunft, ein staatlicher Erwerb sei verboten, zutiefst deprimiert. Andererseits ist es erfreulich, dass die falschen Schutzbehauptungen öffentlich widerlegt wurden, bevor der Freistaat auf seinem Privatisierungskurs vollendete Tatsachen schaffen konnte".

Jetzt wird sich der Bayerische Landtag mit der Frage beschäftigen müssen, ob er nicht im Licht der tatsächlichen europäischen Rechtslage doch noch bereits in dieser Legislaturperiode seiner Verantwortung nachkommen will.

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