Vorläufiges Ergebnis: 14,4 Prozent trugen sich ein Wie der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern mitteilt, haben sich für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ nach dem vorläufigen Ergebnis 1,35 Millionen Bürger eingetragen. Damit haben 14,4 Prozent der stimmberechtigten Personen in Bayern das Volksbegehren unterstützt. Die für die Rechtsgültigkeit erforderliche Zahl an Eintragungen von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten wurde demnach deutlich überschritten.
Ministerpräsident Seehofer und seine Landesregierungsmitglieder dürften dies als saftige Watschn spüren, stammt die bisherige Regelung schließlich von der CSU. Doch alles gegenstemmen brachte nichts und so wird, wie es bei der CSU üblich ist, aus der Watschn ganz schnell ein Einverständnis mit dem Wähler, auf dass Aussenstehende gauben werden, es wäre eine Aktion der CSU schon immer gewesen, die Studiengebühren in Bayern abschaffen zu wollen.
Für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ wurden in der Zeit von 17. Januar 2013 bis zum Ende der Eintragungsfrist am 30. Januar 2013 nach dem vorläufigen Ergebnis 1 354 984 Eintragungen geleistet.
Art. 71 Abs. 2 Landeswahlgesetz fordert zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens, dass das Verlangen nach Schaffung eines Gesetzes von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten gestellt worden ist. Für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ waren nach dem vorläufigen Ergebnis 9 438 701 Personen eintragungsberechtigt.
Die zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens erforderliche Zahl von 943 871 Unterschriften wurde somit um 411 113 überschritten.
Die vorläufigen Ergebnisse sämtlicher kreisfreier Städte und Landkreise können im Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_studienbeitraege_vorl.htm eingesehen werden.
Nach Prüfung der Eintragungslisten wird der Landeswahllausschuss in seiner Sitzung voraussichtlich am Dienstag, den 26. Februar 2013, um 11:00 Uhr im Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, St.-Martin-Str. 47, 81541 München, das endgültige Ergebnis feststellen. Die Sitzung des Landeswahlausschusses ist öffentlich. Interessierte haben im Rahmen des zur Verfügung stehenden
Platzes Zutritt.