Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 werden nach Mitteilung des Landeswahlleiters 21 Parteien in Bayern mit Landeslisten antreten. Zwei der insgesamt 23 eingereichten Landeslisten wurden wegen Nichterfüllung der im Wahlrecht vorgeschriebenen Kriterien zurückgewiesen.
Wie der Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl mitteilt, hat der Landeswahlausschuss in seiner ersten Sitzung am 28. Juli 2017 von insgesamt 23 eingereichten Landeslisten 21 Landeslisten zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Teilweise erfolgte die Zulassung nach Streichung einzelner Bewerber, für die erfor-derliche Nachweise nicht beigebracht wurden. Zwei Landeslisten wurden wegen Nichterfüllung der im Wahlrecht vorgeschriebenen Kriterien zurückgewiesen.
Die zur Bundestagswahl 2017 in Bayern zugelassenen Landeslisten und Bewerber wird der Landeswahlleiter im Internet, im Bayerischen Staatsanzeiger und in einer gedruckten Veröffentlichung bekanntgeben.
Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl können dem Internetangebot des Landeswahlleiters www.wahlen.bayern.de entnommen werden.
Quelle: Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern