Der bayerische Landtag hat das bayerische Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Es erlaubt der Staatsregierung, vorerst leichter auf medizinisches Material und Personal zuzugreifen. Alle Fraktionen stimmten dem Gesetz zu, das weitreichende Eingriffe ermöglicht. Damit kann die Staatsregierung während der Corona-Pandemie wesentlich leichter auf medizinisches Material (Beatmungsgeräte oder Schutzanzüge) zugreifen.
Erleichtert werden soll mit dem neuen Gesetz auch der Zugriff des Freistaats auf Personal wie Ärzte und Pfleger oder Feuerwehrleute, nicht aber auf Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen. In einer akuten Notsituation soll damit der zusätzliche Personalbedarf gedeckt werden können.
Darüber hinaus können die Behörden im äußersten Notfall sogar "von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen" verlangen. Vor solchen Maßnahmen muss die Staatsregierung den sogenannten "Gesundheitsnotstand" feststellen, dessen Aufhebung der Landtag jederzeit verlangen kann. Das Gesetz ist bis Ende des Jahres befristet.
In München wurden am heutigen Dienstag, 24. März (Stand 13.30 Uhr), 65 neue Fälle bestätigt. Damit sind in der Landeshauptstadt aktuell insgesamt 1.381 Infektionen gemeldet.
In diesen Zahlen enthalten sind zwei Personen, die bereits geheilt sind, sowie leider auch ein zweiter bestätigter Todesfall. In der München Klinik Schwabing ist ein 79-jähriger Mann mit Vorerkrankungen an COVID-19 verstorben.
Am Dienstag vergangener Woche (17.3.) waren es 99 neue bestätigte Corona-Infektionen gewesen (gesamt 359).
Unter 089-233-44740 hat die Stadt ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich – auch am Wochenende – von 8 bis 20 Uhr Fragen zum Coronavirus beantwortet.