In Bayern können Gastronomiebetriebe seit dem 18.05.2020 wieder ihre Freischankflächen (z.B. Biergärten) und seit dem 25.05.2020 auch die Innenbereiche für Gäste öffnen. Dabei muss jeder Gast seine Kontaktdaten hinterlassen. Damit soll erreicht werden, dass Corona-Infizierte und deren Umfeld bzw. deren Aufenthalt dokumentiert und nachvollzogen werden kann, wer in Kontakt mit dem Infizierten kam.
Dabei wurde der Datenschutz aber zum großten Teil vergessen und so manches Gastbefragungsformular lag mit erfassten Daten frei herum, so dass andere Gäste die Daten einsehen konnten oder ein Hinweis auf die Dauer der Aufbewahrung fehlte. Es geht schließlich um sehr persönliche Daten, die nicht in falsche Hände geraten dürfen. Betrüger konnten sich durch nicht fachgerechte Aufbewahrung der Daten derer bemächtigen und diese Personen unter Vorspielung falscherTatsachen (wir sind vom Gesundheitsamt..) aufsuchen.
Aus diesem Grund hat jede Gaststätte darauf zu achten, dass die Daten nicht frei zugänglich sind und die Aufbewahrung und Vernichtung der Daten datenschutzkonform erfolgt.
Seit 25. Mai 2020 gibt es deshalb einen Musterfragebogen, der u.a. vom Datenschutzbeauftragten Gerd Bruckner in München für alle Restaurants, Biergärten und andere Gaststättenbetreiber mit Kundenkontakt in Räumen und auf Aussenflächen bereitsteht.
Der datenschutzkonforme Corona-Fragebogen für Gäste ist hier abrufbereit.