Neue Verkehrsregelungen in der Münchner Altstadt ab 1. Juni 2011
Zum 1. Juni werden in der Münchner Altstadt einige verkehrliche Neuerungen eingeführt. Wie vom Stadtrat im Dezember 2010 beschlossen, gilt ab Juni in fast allen Bereichen der Altstadt Tempo 30. Zudem wird das kostenpflichtige Parken in der gesamten Altstadt bis 23 Uhr verlängert und in einem weiteren Teilbereich der Altstadt wird die Parkregelung der Blauen Zone eingeführt.
Die Neuerungen im Einzelnen:
Tempo 30 in der Münchner Altstadt
Zum 1. Juni wird nahezu in der gesamten Altstadt Tempo 30 eingeführt. Diese Geschwindigkeitsreduzierung dient zum einen der Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie der Verkehrssicherheit in der Altstadt, d.h. für Anwohnerinnen und Anwohner und insbesondere für die vielen Besucherinnen und Besucher der Altstadt wird durch die Reduzierung der Geschwindigkeit das Bummeln, Flanieren und damit auch das Queren der Straßen sicherer und einfacherer. Zum andern ermöglicht Tempo 30 aber auch die Aufhebung von Einbahnstraßen für den Radverkehr.
Verlängerung der Parkplatzbewirtschaftung
Innerhalb des gesamten Altstadtrings wird die Parkplatzbewirtschaftung an Werktagen bis 23 Uhr ausgedehnt. Bisher ist das Parken in der Altstadt zwischen 8 und 19 Uhr kostenpflichtig. Da der Parksuchverkehr in der Altstadt in den letzten Jahren insbesondere in den Abend und Nachtstunden stark zugenommen hat, wird die Kostenpflicht nun bis 23 Uhr ausgedehnt. Ab 19 Uhr wird das Parken aber billiger. Die Stunde kostet bisher und auch weiterhin zwischen 8 und 19 Uhr 2,50 Euro.
Zwischen 19 und 23 Uhr reduziert sich die Parkgebühr auf 1 Euro/Stunde. Die Verlängerung der Parkplatzbewirtschaftung soll, wie in allen umliegenden Parkraummanagementgebieten auch, den Parkdruck zu Gunsten der Anwohnerinnen und Anwohner reduzieren.
Blaue Zone – Angerviertel
Zwischen dem Rosental und der Hauptfeuerwache beziehungsweise dem Tal und der Frauenstraße wird die so genannte Blaue Zone eingeführt. Das bedeutet, dass die Beschilderung der einzelnen Parkplätze zu Gunsten einer deutlichen Verbesserung des Straßenbildes abgebaut und nur an der Einfahrt in den jeweiligen Bereich mittels einer großen Beschilderung an beiden Straßenseiten auf die Parkregelung hingewiesen wird. Die Parkplätze am Straßenrand werden mit einer blauen Markierung gekennzeichnet und in kleinen Teilabschnitten werden mittels einer orangen Markierung Flächen für den Lieferverkehr reserviert. Die ohnehin vorhandenen Parkscheinautomaten bleiben erhalten.