Am 16. März 2014 war in 19 kreisfreien Städten Bayerns der Oberbürgermeister und in 58 Landkreisen der Landrat zu wählen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung aufgrund vorläufiger Ergebnisse mitteilt, konnte dabei in 14 Städten und 40 Landkreisen jeweils ein Bewerber die notwendige absolute Mehrheit der Stimmen erreichen. In 23 kreisfreien Städten und Landkreisen ist dagegen am 30. März eine Stichwahl notwendig.
Der Freistaat hat gewählt! Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommen die CSU auf 47,7 Prozent, die SPD auf 20,6 Prozent, die FREIEN WÄHLER auf 9,0 Prozent, die GRÜNEN auf 8,6 Prozent und die FDP auf 3,3 Prozent der gültigen Erst- und Zweitstimmen. Die CSU hat die absolute Mehrheit der Sitze errungen, die FDP ist an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Im neuen Landtag sind in der nächsten Legislaturperiode nur noch vier Parteien vertreten. Die Wahlbeteiligung lag bei 63,9 Prozent.
Vorläufiges Ergebnis: 14,4 Prozent trugen sich ein Wie der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern mitteilt, haben sich für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ nach dem vorläufigen Ergebnis 1,35 Millionen Bürger eingetragen. Damit haben 14,4 Prozent der stimmberechtigten Personen in Bayern das Volksbegehren unterstützt. Die für die Rechtsgültigkeit erforderliche Zahl an Eintragungen von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten wurde demnach deutlich überschritten.
Wenn Sie wissen wollen wie das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ ausgeht, können Sie es live ab dem Morgen des 31.1.2013 verfolgen. Alle eingehenden Schnellmeldungen mit den vorläufigen Ergebnissen der Landkreise und kreisfreien Städte werden, so das Statistische Landesamt, umgehend eingestellt und lassen sich dort von allen Interessierten abrufen.
Vom 17. bis 30. Januar findet das Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“ (Kurzbezeichnung: „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“) statt.
In Bayern finden neben den Bundestagswahlen in 2013 auch Landtagswahlen statt. Dass die im Landtag bereits vertretenen Parteien auf ihren Landesparteitagen beschlossen haben, auch in 2013 wieder zur Bundestagswahl und Landtagswahl anzutreten, versteht sich von selbst. Doch es gibt noch weitere Parteien, so genannte Kleine Parteien, die in den Startlöchern stehen.
Der Tenor der Stellungnahme ist ähnlich dem, was der Bundesbeauftrage schon feststellte. Von "gravierenden Mängeln" und einer "mangelhaften" Software ist die Rede.